Inklusionsnetzwerk Lüneburg
Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen beschäftigen
Unternehmen, die sich für Vielfalt und Inklusion engagieren, können die Vorteile einer vielfältigen Belegschaft nutzen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Die Vorteile auf einen Blick:
Talente und Fähigkeiten nutzen: Menschen mit Behinderungen verfügen über eine Vielzahl von Fähigkeiten und Talenten, die für Unternehmen wertvoll sind. Indem Unternehmen Menschen mit Behinderungen einstellen, können sie von ihrem Nischenwissen, ihrer Erfahrung und ihrer Loyalität profitieren.
Kreativität und Innovation fördern: Menschen mit Behinderungen bringen ungewöhnliche Perspektiven und kreative Ideen mit, die dazu beitragen, innovative Lösungen zu entwickeln und so neue Märkte zu erschließen.
Diversität und Inklusion fördern: Unternehmen, die eine vielfältige Belegschaft etablieren, profitieren von unterschiedlichen Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten. Die Einstellung von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Schritt, um eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, die allen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit bietet, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Projektträger
Themen
1.Wo kann ich Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen gezielt ansprechen?
Die Suche nach Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen kann auf verschiedene Weise erfolgen. Neben spezialisierten Stellenbörsen für inklusive Beschäftigung kann auch eine Kontaktaufnahme mit der lokalen Agentur für Arbeit Unterstützung bieten. Darüber hinaus bieten lokale Beratungsstellen speziell für Arbeitgeber*innen ihre Hilfe an.
Spezialisierte Stellenbörsen
- myAbility: Link zur Stellenbörse myAbility
- ixNet: Link zur Stellenbörse ixNet
- enable me: Link zur Stellenbörse enable me
Agentur für Arbeit
Kontak über den Arbeitgeber-Service:
Link zur Webseite der Bundesagentur für Arbeit, Kontakt Arbeitgeber-Service
Lokale Beratungsstellen für Arbeitgeber*innen
EAA
Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen beraten bei Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich sind sie bei der Formulierung von inklusiven Stellenanzeigen behilflich:
Ansprechpartnerinnen: Isabell Heinitz und Mira-Tatjana Huelmann
Link zur Webseite der EAA Niedersachsen
QUBI
Die QUBI-Berater*innen vermitteln Werkstattbeschäftige in ihren Betrieb. Sie haben feste Ansprechpartner*innen für alle Fragen rund um die Qualifizierung, Unterstützung, Integration und Öffentlichkeitsarbeit.
Ansprechpartner: Thorsten Goetzie
Link zur Webseite und zum Kontakt zu QUBI, Lebenshilfe Lüneburg-Harburg
Inklupreneur Talentpool
Die Inklupreneure in Bremen bauen einen inklusiven Talentpool auf und veröffentlichen inklusive Stellenausschreibungen auf ihrer Website.
Ansprechpartner: Marten Welschbach
2. Wie finde ich heraus, ob Arbeitnehmer*innen und Aufgabe zusammenpassen?
Um festzustellen, ob potenzielle Arbeitnehmer*innen die erforderlichen Fähigkeiten für eine bestimmte Aufgabe besitzen oder diese erlernen können, ist es sinnvoll, eine Hospitation oder ein Praktikum zu vereinbaren.
Probebeschäftigung
Die befristete Probebeschäftigung zählt zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, mit denen Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden können. Bis zu einer Dauer von drei Monaten können Betriebe und Unternehmen die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen erstattet bekommen.
Weitere Informationen bei REHADAT, dem zentralen unabhängigen Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen:
Link zur Informationsseite zur Probebeschäftigung der Webseite REHADAT
Einstiegsqualifizierung
Die EQ umfasst ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von vier bis maximal zwölf Monaten Dauer, das in der Regel am 1. Oktober beginnt. Die Jugendlichen arbeiten in einem Betrieb und erwerben Grundkenntnisse für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. Die EQ wird durch ein von den Kammern anerkanntes Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen aufgewertet.
Link zur Informationsseite zur EQ der Webseite REHADAT
Praktika von Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen
Der Übergang von Beschäftigten aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann unter anderem durch Betriebspraktika oder durch eine zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen (Außenarbeitsplätze, betriebsintegrierte Arbeitsplätze) gefördert werden.
Bei Praktika von Menschen mit Behinderungen aus einer WfbM fallen für Betriebe und Unternehmen in der Regel keine Kosten an. Während des Praktikums bleibt die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter mit Behinderungen bei der WfbM beschäftigt. Sollten für das Unternehmen während des Praktikums außergewöhnliche Belastungen entstehen, so können diese auf Antrag erstattet werden.
Praktika während berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (BvB)
Zur Förderung der Berufswahlentscheidung können Schulabgängerinnen und -abgänger mit Behinderungen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) in Anspruch nehmen, die von der Bundesagentur für Arbeit angeboten werden. Neben schulischen und fachpraktischen Bildungseinheiten sind bei den BvB auch Betriebspraktika vorgesehen. Der Umfang der betrieblichen Praktika kann auf den individuellen Förderbedarf abgestimmt werden.
3. Welche Möglichkeiten bestehen für eine Ausbildung?
Die Ausbildung von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie erfordert möglicherweise spezifische Anpassungen des Arbeitsplatzes und kontinuierliche Unterstützung. Diese kann durch die Bereitstellung von barrierefreien Lernmaterialien, individuellen Schulungsplänen, Mentor*innen oder Jobcoaches erfolgen.
Budget für Ausbildung
Das Budget für Ausbildung wird eingesetzt, wenn eine reguläre Ausbildung wegen Art oder Schwere der Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolviert werden kann.
Link zu Informationen der BfA (PDF-Datei)
Ausbildung in Teilzeit
Manchmal lässt die Behinderung eine Ausbildung in Vollzeit nicht zu. Ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt kann dann eine Ausbildung in Teilzeit sein. Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend.
Link zur Informationsseite der BfA
Ausbildung als Fachpraktiker*innen
Bei den Ausbildungen als Fachpraktiker*innen handelt es sich um Ausbildungsberufe, in denen der theoretische Anteil reduziert ist. Die Feststellung der fehlenden Eignung für eine Regelausbildung erfolgt durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit und ist Voraussetzung für die Ausbildung in einem Beruf als Fachpraktiker*in.
4. Arbeitsplatzgestaltung und Kommunikation im Unternehmen
Bei der Arbeitsplatzgestaltung sollten Unternehmen darauf achten, dass der Arbeitsplatz barrierefrei ist und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dies kann die Anpassung von Arbeitsgeräten, die Einrichtung von barrierefreien Zugängen und die Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds umfassen. Schulungen zum Thema Barrierefreiheit und Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen können dazu beitragen, ein positives und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Integrationsfachdienst (IFD) für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Der IFD bietet Arbeitskolleg*innen Seminare für berufstätige Gehörlose, Schwerhörige und hörende Kolleg*innen an
Ansprechpartner: Sabrina Johannsen
Link zur Informationsseite des IFD
3 times autism
Bietet Schulungen für Arbeitskolleg*innen Seminare für berufstätige Menschen mit Neurodivergenz an. Ebenfalls Beratungen für Firmen, wie Stellenausschreibungen und Arbeitsplätze gestaltet werden müssen.
Ansprechpartnerin: Anke Schwiete
