Inklusionsnetzwerk Lüneburg

Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen beschäftigen

Unternehmen, die sich für Vielfalt und Inklusion engagieren, können die Vorteile einer vielfältigen Belegschaft nutzen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Die Vorteile auf einen Blick:

Talente und Fähigkeiten nutzen: Menschen mit Behinderungen verfügen über eine Vielzahl von Fähigkeiten und Talenten, die für Unternehmen wertvoll sind. Indem Unternehmen Menschen mit Behinderungen einstellen, können sie von ihrem Nischenwissen, ihrer Erfahrung und ihrer Loyalität profitieren.

Kreativität und Innovation fördern: Menschen mit Behinderungen bringen ungewöhnliche Perspektiven und kreative Ideen mit, die dazu beitragen, innovative Lösungen zu entwickeln und so neue Märkte zu erschließen.

Diversität und Inklusion fördern: Unternehmen, die eine vielfältige Belegschaft etablieren, profitieren von unterschiedlichen Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten. Die Einstellung von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Schritt, um eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, die allen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit bietet, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Logo des Vereins Niedersächsischer Bildungsinitiativen (VNB)

Projektträger

Themen

1.Wo kann ich Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen gezielt ansprechen?

Die Suche nach Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen kann auf verschiedene Weise erfolgen. Neben spezialisierten Stellenbörsen für inklusive Beschäftigung, kann auch eine Kontaktaufnahme mit der lokalen Agentur für Arbeit Unterstützung bieten. Darüber hinaus bieten lokale Beratungsstellen speziell für Arbeitgeber*innen ihre Hilfe an.

EAA: Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen beraten bei Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich sind sie bei der Formulierung von inklusiven Stellenanzeigen behilflich:

Ansprechpartnerinnen:

Isabel Heinitz und Mira-Tatjana Huelmann

https://eaa-niedersachsen.de/

QUBI: Die QUBI-Berater*innen vermitteln Werkstattbeschäftige in ihren Betrieb. Sie haben feste Ansprechpartner*innen für alle Fragen rund um die Qualifizierung, Unterstützung, Integration und Öffentlichkeitsarbeit.

Ansprechpartner:

Thorsten Goetzie

https://www.lhlh.org/unsere-leistungen/leistungen-industrie-handel-privat/arbeit-aus-unseren-werkstaetten/qubi-werkstattbeschaeftigte.html

Inklupreneur Talentpool: Die Inklupreneure in Bremen bauen einen inklusiven Talentpool auf und veröffentlichen inklusive Stellenausschreibungen auf ihrer Website.

Ansprechpartner:

Marten Welschbach

https://inklupreneur.de/talentprofil-anlegen/

Inklusive Jobbörse: Die inklusive Jobbörse enableme ermöglicht eine gezielte Ansprache von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen

https://www.enableme.de/de/jobb%C3%B6rse

2. Wie finde ich heraus, ob Arbeitnehmer*innen und Aufgabe zusammenpassen?

Um festzustellen, ob potenzielle Arbeitnehmer*innen die erforderlichen Fähigkeiten für eine bestimmte Aufgabe besitzen oder diese erlernen können, ist es sinnvoll, eine Hospitation oder ein Praktikum zu vereinbaren. Dieses kann im Rahmen eines Schulpraktikums stattfinden, aber auch in der Phase der Berufsorientierung.

3. Welche Möglichkeiten bestehen für eine Ausbildung?

Die Ausbildung von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie erfordert möglicherweise spezifische Anpassungen des Arbeitsplatzes und kontinuierliche Unterstützung. Diese kann durch die Bereitstellung von barrierefreien Lernmaterialien, individuellen Schulungsplänen, Mentor*innen oder Jobcoaches erfolgen.

Budget für Ausbildung: Das Budget für Ausbildung wird eingesetzt, wenn eine reguläre Ausbildung wegen Art oder Schwere der Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolviert werden kann.

Informationen der BfA (PDF-Datei)

Ausbildung in Teilzeit: Manchmal lässt die Behinderung eine Ausbildung in Vollzeit nicht zu. Ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt kann dann eine Ausbildung in Teilzeit sein. Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend.

Informationsseite der BfA

Ausbildung als Fachpraktiker*innen: Bei den Ausbildungen als Fachpraktiker*innen handelt es sich um Ausbildungsberufe, in denen der theoretische Anteil reduziert ist. Die Feststellung der fehlenden Eignung für eine Regelausbildung erfolgt durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit und ist Voraussetzung für die Ausbildung in einem Beruf als Fachpraktiker*in.

Suchmaschine Berufenet der BfA

4. Arbeitsplatzgestaltung und Kommunikation im Unternehmen

Bei der Arbeitsplatzgestaltung sollten Unternehmen darauf achten, dass der Arbeitsplatz barrierefrei ist und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dies kann die Anpassung von Arbeitsgeräten, die Einrichtung von barrierefreien Zugängen und die Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds umfassen. Schulungen zum Thema Barrierefreiheit und Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen können dazu beitragen, ein positives und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Integrationsfachdienst (IFD) für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben: Der IFD bietet Arbeitskolleg*innen Seminare für berufstätige Gehörlose, Schwerhörige und hörende Kolleg*innen an

Ansprechpartner:

Sabrina Johannsen

Informationsseite des IFD

3 times autism: Bietet Schulungen für Arbeitskolleg*innen Seminare für berufstätige Menschen mit Neurodivergenz an. Ebenfalls Beratungen für Firmen, wie Stellenausschreibungen und Arbeitsplätze gestaltet werden müssen.

Ansprechpartnerin:

Anke Schwiete:

https://ankeschwiete.de/